14.13

Vertrag Uni-Pfarramt
14.13
Reformierte Kirche Baselland

Vertrag über ein reformiertes Pfarramt beider Basel an der Universität

(Vertrag Uni-Pfarramt)
vom 11. April 2011
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt, vertreten durch den Kirchenrat, dieser vertreten durch Pfr. Lukas Kundert, Kirchenratspräsident, und Peter Breisinger, Kirchenratssekretär, handelnd unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Synode der ERK BS,
und
die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft, vertreten durch den Kirchenrat, dieser vertreten durch Pfr. Martin Stingelin, Kirchenratspräsident, und Elisabeth Wenk-Mattmüller, Kirchensekretärin, handelnd unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Synode der ERK BL,
haben den Wunsch, gemeinsam ein Pfarramt zu führen, das sich in besonderer Weise der Seelsorge an Universitätsangehörigen annimmt, Gottesdienste und meditative Angebote durchführt und eine Brückenfunktion zwischen Kirchen und Wissenschaft übernimmt.
Dementsprechend schliessen die zwei Kirchen folgenden Vertrag:
I. Ziel und Aufgabe
1
Die vertragschliessenden Kirchen führen gemeinsam ein "reformiertes Pfarramt an der Universität Basel". Dieses hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
2
Das Pfarramt an der Universität erfüllt folgende Aufgaben:

a)

Seelsorge an Universitätsangehörigen (Studierende, Dozierende, angestellte Mitarbeitende der Universität)

b)

Durchführung von Gottesdiensten und meditativen Angeboten

c)

Durchführung von / Beteiligung an Lehrveranstaltungen

d)

Brückenfunktion zwischen Kirchen und Wissenschaft.

II. Stellenplan
3
Das Pfarramt erhält folgende Stellendotation:

67 Stellenprozente eines Pfarrgehaltes, wobei nur 60 Stellenprozent durch die Stelleninhaberin bzw. den Stelleninhaber beansprucht werden. Der restliche Betrag von 7 Stellenprozenten wird für die Bezahlung von studentischen Kontaktleuten und Mitarbeitenden für das Pfarramt an der Universität im Stundenlohn verwendet.
III. Regelung der Anstellungsverhältnisse, Verteilung der Kosten, Rechnungsführung
4
Die Kosten für das Pfarramt an der Universität (67 %) werden von den vertragschliessenden Kirchen je hälftig übernommen.
5
Die Anstellungsbedingungen (Besoldung, Sozialversicherung, Weiterbildung, Supervision, Spesen u. dgl.) richten sich nach den Ordnungen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt, welche den Anstellungsvertrag abschliesst.
6
Die Kirchen tragen die Kosten für die administrative Unterstützung, Raummiete, Büromaterial, Porti, Kopien, Fachliteratur und Beiträge an die Veranstaltungskosten im Rahmen des genehmigten Budgets je zur Hälfte.
7
1 Sämtliche Kosten werden von der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft Ende des Kalenderjahres anteilmässig in Rechnung gestellt.
2 Der übrige Zahlungsverkehr und die allgemeine Rechnungsführung erfolgen durch das Forum für Zeitfragen.
3 Die Schlussabrechnung und die fachliche Überwachung des Rechnungswesens erfolgen durch die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt.
IV. Leitungskommission Forum für Zeitfragen
8
1 Das Pfarramt an der Universität wird von der Leitungskommission Forum für Zeitfragen geführt. Im Falle einer Änderung beim Forum für Zeitfragen gehen alle im vorliegenden Vertrag erwähnten Aufgaben der Leitungskommission Forum und des Forums selber an eine zu bildende paritätisch zusammengesetzte Leitungskommission der vertragsschliessenden Kirchen über.
2 Für die inhaltliche Gestaltung ist der Fachausschuss für das Pfarramt an der Universität zuständig.
3 Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber des Pfarramtes an der Universität nimmt in der Regel an den Sitzungen der Leitungskommission mit beratender Stimme teil, sofern gemäss Traktandenliste das Pfarramt an der Universität betroffen oder tangiert ist.
9
Die Leitungskommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

a)

Sie wählt den Fachausschuss nach vorgängigem Einverständnis der Kirchenräte beider Kirchen.

b)

Sie genehmigt die Jahresplanung der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers und vereinbart mit dieser bzw. mit diesem die Arbeitsschwerpunkte. Sie informiert sich über die Arbeit und erstattet den Vertragsparteien jährlich Bericht über die Amtstätigkeit.

c)

Sie berät das Jahresbudget und die Jahresrechnung des Pfarramtes an der Universität und stellt den Vertragsparteien hierzu jeweils fristgerecht Antrag.

d)

Sie koordiniert in Absprache mit den Kirchenräten Anstrengungen zur Mittelbeschaffung.

e)

Sie bestimmt über die Verwendung von Spenden und Kollekten aller Art, die dem Pfarramt an der Universität für soziale Aufgaben und Projekte zur Verfügung gestellt werden.

f)

Sie erstellt die Funktionsbeschreibung für das Pfarramt an der Universität.

g)

Sie bezeichnet aus ihrer Mitte ein für die Personalführung zuständiges Mitglied. Dieses ist gegenüber dem Pfarramt an der Universität weisungsberechtigte Vertretung der Arbeitgeberin. Die Aufsichtsrechte der anstellenden Kirche bleiben gewahrt.

V. Fachausschuss
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Der Fachausschuss besteht aus mindestens vier Personen, die von der Leitungskommission des Forums für Zeitfragen nach vorgängigem Einverständnis der Kirchenräte beider Kirchen gewählt werden. Die beiden Kirchen und die Universität sollen angemessen vertreten sein. Der Fachausschuss bearbeitet im Rahmen der von der Leitungskommission vorgegebenen Zielsetzungen das Arbeitsfeld Pfarramt an der Universität.

Er hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

a)

Er berät und begleitet die Stelleninhaberin bzw. den Stelleninhaber bei der Planung und Organisation von Programmen und Angeboten im Umfeld des Pfarramtes an der Universität.

b)

Er führt gegebenenfalls selbständig Anlässe durch.

c)

Er wertet regelmässig die Veranstaltungen in seinem Arbeitsfeld aus.

d)

Er knüpft und pflegt Kontakte zu Personen und Gruppen, die für die von ihm bearbeiteten Themen relevant sind.

e)

Er berät die Leitungskommission bei der Zielsetzung in seinem Bereich.

VI. Wahlausschuss
11
Die Wahlvorbereitung für einen Stelleninhaber bzw. eine Stelleninhaberin wird durch einen Wahlausschuss vorgenommen. Diesem gehören je zwei Vertretungen der Vertragsparteien, sowie je zwei Vertretungen der Leitungskommission und des Fachausschusses an. Einberufen wird der Wahlausschuss durch das Präsidium der Leitungskommission.
VII. Erfordernis des Konsenses
12
Folgende Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Vertragsparteien:

a)

Wahl und Entlassung der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers

b)

Genehmigung des Jahresbudgets für den Gesamtaufwand des Pfarramtes an der Universität

c)

Änderungen dieses Vertrages.

VIII. Vertragsdauer
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Dieser Vertrag wird auf die Dauer von vier Jahren abgeschlossen, er beginnt am 1. Januar 2012 und endigt am 31. Dezember 2015. Im Jahr 2014 nehmen die Vertragsparteien Verhandlungen auf für die Ausarbeitung eines allfälligen neuen Vertrages.
Basel, 11. April 2011
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE
DES KANTONS BASEL-STADT
Kirchenrat

Der Präsident
Dr. L. Kundert,

Der Sekretär
Pfr.P. Breisinger


Liestal, den 11. April 2011
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE
DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Kirchenrat

Der Präsident
M. Stingelin, Pfr.

Die Kirchensekretärin
E. Wenk-Mattmüller

Von der Synode der ERK BL am 8. Juni 2011 genehmigt