9.1.1
Reformierte Kirche Baselland
Berufsethische Selbstverpflichtung für die Mitglieder des Pfarrkonvents der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft
(Pfarrkonvent: Berufsethische Selbstverpflichtung )
vom 20. September 2004
Präambel
Pfarrerinnen und Pfarrer bemühen sich, in ihrem Leben und in ihrer Amtsausübung den befreienden Zuspruch und den verpflichtenden Auftrag des Evangeliums von Jesus Christus zu bezeugen. Ihre Ethik wurzelt in der jüdisch-christlichen Tradition. Sie sind sich dessen bewusst, dass sie sich in ihrem Be-ruf in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern bewegen. Diese Freiheit ist verbunden mit einer grossen Verantwortung. Sie erfüllen ihren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und vergessen nicht, dass sie wie alle Menschen fehlbar sind und aus der Kraft der Vergebung leben.
1. Grundlagen der Tätigkeit
Grundlagen für die Tätigkeit als Pfarrerin und Pfarrer in der Landeskirche des Kantons Baselland sind
a)
das Ordinationsgelübde
b)
die kirchliche Gesetzgebung
c)
das Personalrecht des Kantons Baselland
2. Ziele der berufsethischen Selbstverpflichtung
Die berufsethische Selbstverpflichtung dient
a)
der Handlungsorientierung für die Mitglieder des Pfarrkonvents
b)
dem Schutz der Integrität der Personen, mit denen Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrer Berufsausübung zu tun haben
c)
dem Schutz des Pfarrberufs
d)
der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
Die nachfolgenden ethischen Richtlinien sind für alle Mitglieder des Pfarrkonvents der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland verbindlich.
Sie gelten in allen pfarramtlichen Arbeitsbereichen.
4.Berufsethische Richtlinien
Die Mitglieder des Pfarrkonvents tragen die Verantwortung für ihre Handlungen und Unterlassungen im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Verhaltens.
Die Mitglieder des Pfarrkonvents sichern die Qualität ihres beruflichen Handelns durch kontinuierliche Weiterbildung, Supervision und andere geeignete Massnahmen.
Sie wahren und fördern ihre Kompetenzen in sämtlichen Bereichen der pfarramtlichen Tätigkeiten.
4.3.Persönliche Kompetenz
Die Mitglieder des Pfarrkonvents sind sich bewusst, dass ihre Persönlichkeit das wichtigste "Instrument" für die pfarramtliche Arbeit ist. Sie tragen Sorge zu ihrer eigenen körperlichen und seelischen Gesundheit.
Sie beachten ihre persönlichen und beruflichen Grenzen.
Sie legen Wert auf Echtheit und bemühen sich um grösstmögliche Übereinstimmung zwischen Handlungsmaximen und Lebensführung. Dazu gehört die kontinuierliche Auseinandersetzung mit sich selbst sowie die kritische Reflexion der an sie herangetragenen Rollenerwartungen.
4.4.Schweigepflicht und Datenschutz
Die Mitglieder des Pfarrkonvents verpflichten sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihnen anvertrauten Informationen.
Sie sorgen dafür, dass alle Dokumente, welche Informationen vertraulicher Art enthalten, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden.
Bei klar überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen kann der Kirchenrat auf Antrag der involvierten Pfarrperson aufgrund einer Rechtsgüterabwägung vom Berufsgeheimnis entbinden.
4.5.Gestaltung pfarramtlicher Handlungsfelder
1 Die Mitglieder des Pfarrkonvents setzen sich nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl Einzelner und der Gemeinschaft ein und verhalten sich so, dass vorhersehbarer und vermeidbarer Schaden verhindert wird.
2 Ihr Verhalten erfolgt unter Wahrung von Meinungs- und Religionsfreiheit, sowie der Achtung der Persönlichkeit und der freien Entscheidung.
3 Sie vermeiden Diskriminierungen, welche ethnische oder soziale Zugehörigkeit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheiten sowie körperliche Behinderungen zum Gegenstand haben.
4 Die sind sich der Gefahr des Machtmissbrauchs bewusst. Sie nutzen Abhängigkeitsverhältnisse in keiner Weise aus - weder in finanzieller, emotionaler, sexueller oder anderer Form.
5 Sie sind sich bewusst, dass Machtaspekte und erotisch-sexuelle Gefühle und Fantasien in beruflichen Beziehungen eine Rolle spielen. Sie sind bemüht, Impulse dieser Art bei sich zu erkennen und bewusst damit umzugehen.
6 Sie wahren die sexuelle Integrität. Sie unterlassen jegliche Form von sexueller oder sexistischer Belästigung. Darunter ist zu verstehen: Unerwünschter Körperkontakt, Aufforderung zu sexuellen Handlungen oder Gefälligkeiten, Annäherungsversuche mit dem Versprechen von Vorteilen oder unter Androhung von Nachteilen bei Nichtbefolgung, Zeigen oder Unterschieben von pornographischem Material, anzügliche Bemerkungen oder aufdringliches Verhalten, obszöne Witze, taxierende, anzügliche Blicke und Ähnliches. Sie beachten in diesem Zusammenhang insbesondere die Richtlinien im Leitfaden "Sexuelle Übergriffe im Arbeitsfeld Kirche" der Reformierten Kirche Baselland.
7 Sie gehen achtsam mit körperlicher Nähe um, vermeiden es, diese bewusst zu suchen oder zu arrangieren.
4.5.2.
Schulischer und pfarramtlicher Unterricht, Erwachsenenbildung und Lehrtätigkeit
1 Die Mitglieder des Pfarrkonvents schaffen Lernsituationen, welche anregen und individuelle Fortschritte auf die Bildungsziele hin möglich machen. Sie begegnen den Lernenden in positiver Erwartungshaltung.
2 Sie achten und respektieren die sich erst bildende Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen.
3 Sie wirken mit an verbindlichen Absprachen und Regelungen in den Teams der Schulen, an denen sie tätig sind und verhalten sich ihnen gegenüber loyal.
4 Sie arbeiten mit Erziehungsberechtigten, Sozialdiensten, Behörden und anderen an der Schule Beteiligten zusammen.
4.5.3.
Homiletik und Liturgik
1 Die Mitglieder des Pfarrkonvents respektieren in Form und Inhalt den Anlass sowie den Ort unterschiedlicher homiletischer und liturgischer Handlungen.
2 Sie verwenden für Liturgie und Gebet eine zeitgemässe und gerechte Sprache. Sie vermeiden die Wiedergabe von Rollenstereotypen, Vorurteilen und Diskriminierungen.
3 Sie verzichten auf Manipulation der Hörerinnen und Hörer und respektieren deren Integrität.
4 Sie nehmen die Bedürfnisse der Menschen ernst und erfüllen sie in dem von der Kirchenordnung gesetzten Rahmen.
1 Die Mitglieder des Pfarrkonvents beachten das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Ratsuchenden. Sie lassen in allen Begegnungen eine respektvolle und wertschätzende Haltung erkennen.
2 Sie sind sich bewusst, dass die Beziehung zwischen Seelsorgenden und Ratsuchenden durch ein Machtgefälle gekennzeichnet ist. Das Ungleichgewicht, das in einer seelsorgerlichen Beziehung bezüglich Status, Rolle, Wissen und Erfahrung bestehen kann, darf weder zur Befriedigung eigener Bedürfnisse ausgenutzt noch zum Schaden der ratsuchenden Person missbraucht werden.
3 Sie halten sich in den Institutionen, in denen sie tätig sind ( Spital, Psychiatrie, Gefängnis usw. ), an die festgelegten Richtlinien und nehmen Rücksicht auf deren spezifische Aufgaben und Betriebsabläufe.
1 Die Mitglieder des Pfarrkonvents halten sich in ihrer publizistischen Tätigkeit an die Regeln der Redlichkeit und Wissenschaftlichkeit.
2 Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen.
Die nachfolgenden ethischen Richtlinien sind für alle Mitglieder des Pfarrkonvents der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland verbindlich.
Sie gelten in allen pfarramtlichen Arbeitsbereichen.
Die nachfolgenden ethischen Richtlinien sind für alle Mitglieder des Pfarrkonvents der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland verbindlich.
Sie gelten in allen pfarramtlichen Arbeitsbereichen.
5.Die Bedeutung der persönlichen Ressourcen
Um die Ziele dieser berufsethischen Selbstverpflichtung zu erreichen, bedarf es mehr als Richtlinien und einer guten beruflichen Ausbildung in Theorie und Praxis. Es geht auch um die zentrale Frage, woraus Pfarrerinnen und Pfarrer Kraft für ihre Arbeit schöpfen. Hierzu gehören zum einen religiös-spirituelle Quellen sowie politische und weltanschauliche Überzeugungen. Zum anderen gehören die grossen Bereiche der privaten Kontakte und der Gestaltung der Freizeit dazu. Die Mitglieder des Pfarrkonvents anerkennen die wichtige Bedeutung der persönlichen Ressourcen und schaffen sich die dazu nötigen Räume. Sie hören alleine und zusammen mit anderen aufmerksam auf das Wort Gottes und richten ihr Leben und Arbeiten immer neu danach aus.
6.Mitverantwortung für die Berufsethik des Pfarrkonvents
Die Mitglieder des Pfarrkonvents verpflichten sich, die Richtlinien, wie sie durch Ordinationsgelübde, Kirchenverfassung und Standesethik formuliert sind, nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.
Sie machen in geeigneter Weise auf die Mitverantwortung aufmerksam, welche der Kirchenrat und die Kirchenpflegen bzw. Begleitkommissionen für ihre Arbeit im Bereich Prävention tragen.
In jedem Fall bleibt die Verantwortung für das berufliche Handeln bei den einzelnen Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie erachten es deshalb als notwendig, sich in ihrer Arbeit von qualifizierten Personen begleiten zu lassen.
Sie verpflichten sich, in schwierigen Situationen Hilfe und/oder das Gespräch mit einer Vertrauensperson zu suchen.
Die berufsethische Selbstverpflichtung wird den Mitgliedern des Pfarrkonventes vom Dekan / der Dekanin im Namen des Konventspräsidenten / der Konventspräsidentin zur Unterzeichnung vorgelegt.
Je ein unterschriebenes Exemplar bleibt bei dem zuständigen Dekan / der zuständigen Dekanin und der unterzeichnenden Person. Sie dient als Grundlage für die regelmässig stattfindenden Befindlichkeitsgespräche mit dem Dekan / der Dekanin.
Die in der Selbstverpflichtung angesprochenen Themen sind regelmässig Inhalte der Pfarrkonvente.
8.Verfahren bei Verstössen
Das Vorgehen bei strafrechtlich relevanten Handlungen ist im Personalrecht des Kantons Basellandschaft geregelt.
Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen werden die zuständigen Behörden informiert.
Beschlossen am Bettagskonvent vom 20. September 2004.
Im Namen des Pfarrkonvents der
EVANGELISCH-REFORMIERTEN KIRCHE DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Der Präsident
Pfr. M. Stingelin, Pratteln
Der Schreiber
Pfr. J. Grzybek, Gelterkinden