12.3
Reformierte Kirche Baselland
Konzept des Kirchenrates für eine Katechetische Arbeitsstelle der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft
(Konzept Katechetische Arbeitsstelle)
vom 26. April 1999
Unter dem Namen Katechetische Arbeitsstelle der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (ERK BL) bietet die ERK BL den Kirchgemeinden und ihren Religionslehrpersonen ihre Dienste in Beratung, Fortbildung und Unterstützung im Bereich der religiösen Erziehung an (Kirchenordnung Art. 41bis).
Die Katechetische Arbeitsstelle berät die Kirchgemeinden in Fragen des kirchlichen Religionsunterrichts (RU).
Sie fördert durch Fortbildung und Begleitung der RU-Lehrpersonen die religiöse Bildung der Kinder und Jugendlichen.
Sie verstärkt die Bemühungen um eine ökumenische Zusammenarbeit mit den Partnerkirchen.
Sie entwickelt (evtl. zusammen mit Fachgruppen) Konzepte und Strategien für den Religionsunterricht auf den verschiedenen Stufen.
3 Organisation (Die Organe sind die Katechetische Arbeitsstelle und die Amtspflege1.)
3.1
Umfang der Katechetischen Arbeitsstelle
Die Arbeitsstelle umfasst 50-75 Stellenprozente. Der Stellenanteil für den Beauftragten/die Beauftragte und das Sekretariat werden durch den Kirchenrat auf Antrag der Amtspflege1 festgelegt.
Der/die Beauftragte verfügt vorzugsweise über eine abgeschlossene Ausbildung in Theologie mit Schwerpunkt Religionspädagogik oder eine Ausbildung zur Lehrkraft für die Primarschule mit der Ergänzung der Religionspädagogischen Ausbildung für Religionslehrkräfte im Nebenamt oder zur Lehrkraft für die Sekundarstufe I mit Studium des Faches Theologie.
3.2
Aufgaben und Pflichten des/der Beauftragten der Katechetischen Arbeitsstelle
1 Fortbildung und Information
Er/sie organisiert und koordiniert die Fortbildungsveranstaltungen für die kirchlichen Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Partnerkirchen (ERK BS, RKLK BL).
Er/sie ist verantwortlich für die Herausgabe von jährlich vier bis fünf Rundschreiben an die RU-Lehrpersonen.
Er/sie stellt den Kirchgemeinden für die Organisation des Religionsunterrichtes aller Stufen Informationen und Erfahrungen aus anderen Kirchgemeinden zur Verfügung.
Er/sie bearbeitet Hilfestellungen für Modelle und Projektunterrichtsformen der Sekundarstufe I sowie für den Konfirmandenunterricht (KU).
2 Handreichungen und Material
Der/die Beauftragte ergänzt oder erneuert bestehende Handreichungen zum katechetischen Rahmenplan. Der Auftrag dazu erfolgt auf Antrag der Amtspflege1 durch den Kirchenrat. Dieser ist zuständig für die Begutachtung der offiziellen Lehrmittel für den RU und KU (KGS 3.1 Art. 19 Abs. 8).
Er/sie informiert die RU-Lehrkräfte über neue Lehrmittel, Medien und Unterrichtsmaterialien.
Er/sie sichtet und beurteilt Kleinmedien/Filme und Videos in Zusammenarbeit mit der Medienverleihstelle Basel-Stadt.
3 Beratung
Der/die Beauftragte berät die Kirchgemeinden und Schulen bei Unterrichtsfragen.
Er/sie kann Supervisionsangebote für RU-Lehrpersonen vermitteln.
4 Die Katechetische Arbeitsstelle ist Anlaufstelle für allgemeine Anfragen und Auskünfte betreffend Unterrichtsfragen und religiöse Erziehung.
5 Administration
Die Arbeitsstelle führt die Adressdatei der RU-Lehrpersonen und verarbeitet die Mutationen.
Die Arbeitsstelle kann in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für Religi-onsunterricht der Kirchgemeinden RU-Lehrpersonen vermitteln.
Die Katechetische Arbeitsstelle ist Kontakt- und Kontrollstelle für den kirchlichen Religionsunterricht an den Heilpädagogischen Schulen, Privatschulen und Heimen im Kantonsgebiet. Diese Arbeit geschieht in Zusammenarbeit mit den für diese Unterrichtsstunden Verantwortlichen für den kirchlichen Religionsunterricht der Kirchgemeinden der Schulorte.
Der/die Beauftragte verfasst einen Tätigkeitsbericht zuhanden der Amtspflege1 und des Amtsberichts.
6 Vertretungen
Der/die Beauftragte nimmt mit beratender Stimme teil an:
-
den Sitzungen der Amtspflege1
-
den gemeinsamen ökumenischen Sitzungen der Unterrichtskommission und der Katechetischen Kommission.
Er/sie vertritt die ERK BL in folgenden Kommissionen:
-
Ausbildungskommission Religionspädagogische Kurse
-
Katechetische Kommission der Deutschschweizerischen Kirchenkonferenz (KaKoKi).
3.3
Zusammensetzung und Aufgaben der Amtspflege
Die Amtspflege
besteht aus sieben Mitgliedern; fünf werden durch den Kirchenrat gewählt, zwei durch die Synode. Die Amtspflege1 konstituiert sich selbst.
Die Amtspflege
bereitet die Wahl des/der Beauftragten und des Sekretärs/der Sekretärin vor. Sie hat ein Vorschlagsrecht für die Stellenbesetzung. Wahlbehörde ist der Kirchenrat.
Die Amtspflege
legt zusammen mit dem/der Beauftragten den Jahresplan und die Arbeitsschwerpunkte fest.
Die Amtspflege
erarbeitet gemeinsam mit dem/der Beauftragten das Jahresbudget.
Die Amtspflege
bestimmt für besondere Bereiche Fachgruppen; der/die Beauftragte hat ein Vorschlagsrecht.
Die Amtspflege
trifft sich mindestens zu zwei regulären Sitzungen im Jahr.
Das vorliegende Konzept wurde vom Kirchenrat auf der Grundlage des Konzepts vom 26. April 1999 am 11. September 2000 genehmigt. Es tritt am 1.11.2000 in Kraft.
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE
DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Kirchenrat
Der Präsident
M. Christ, Pfr.
Die Sekretärin
I. Belser
Von der Synode zur Kenntnis genommen am 26. Oktober 2000.