11.7

Reglement des Kirchenrates für das HEKS-Komitee Baselland
11.7
Reformierte Kirche Baselland

Reglement des Kirchenrates für das HEKS-Komitee Baselland

vom 9. September 2019
Gestützt auf Art. 62 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (ERK BL) erlässt der Kirchenrat das folgende Reglement für das HEKS-Komitee Baselland:
1
Grundlage und Zielsetzungen
Das HEKS-Komitee Baselland ist auf der Grundlage der Statuen und Strategie von HEKS der Tradition, den Zielen und der aktiven Partnerschaft mit HEKS verpflichtet.
Das HEKS-Komitee Baselland macht die Verbundenheit der ERK BL mit HEKS Schweiz im kirchen- und gesellschaftspolitischen Kontext öffentlich sichtbar.
Das HEKS-Komitee Baselland fördert sowohl die Arbeit von HEKS Schweiz als auch jene der HEKS-Regionalstelle beider Basel.
2
Engagements und Aufgaben
Das HEKS-Komitee Baselland

2.1

unterstützt die Arbeit von HEKS Schweiz im Rahmen einer partnerschaftlichen Vereinbarung mit dem Kirchenrat der ERK BL (24. Januar 2014);


2.2

unterbreitet dem Kirchenrat einen Vorschlag für die im jährlichen Kollektenrahmenplan vorgesehenen HEKS-Kollekten;


2.3

kann – unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kirchenrat der ERK BL – eigene Projekte und Programme im Rahmen der HEKS-Zielsetzungen mit Drittpartnerinnen und -partnern initiieren und unterstützen sowie Kriterien zur Vergabung von Kollektenerträgen und Beteiligung an HEKS-Projekten und Programmen erlassen;


2.4

ist in der Verwendung von Legaten Dritter für Projekte, die den Zielsetzungen des HEKS entsprechen, frei;


2.5

berät den Kirchenrat der ERK BL bezüglich Beiträge für die Nothilfe;


2.6

ist zuständig für die im jährlichen Kollektenrahmenplan der ERK BL geplanten HEKS-Kollektenaufrufe in den Baselbieter Kirchgemeinden und in den PR-Publikationen der ERK BL;


2.7

kann an Veranstaltungen teilnehmen und in Rücksprache mit dem Kirchenrat öffentliche Kommunikationsmassnahmen treffen.

3
Finanzmittel
Dem HEKS Komitee stehen für die unter 2. definierten Engagements und Aufgaben folgende Erträge zur Verfügung:

a)

Die drei kantonalkirchlichen Kollekten zugunsten von HEKS Schweiz und/oder der HEKS-Regionalstelle beider Basel im Januar, Juni (Flüchtlingssonntag) und September (Verenasonntag);

b)

Ordentliche Budgetmittel der ERK BL;

c)

Legate und Spenden von Dritten.

4
Organisation

4.1

Das HEKS-Komitee Baselland

a)

arbeitet im Auftrag des Kirchenrates;

b)

besteht aus 7 bis 10 Mitgliedern;

c)

ist organisatorisch und administrativ dem Pfarramt für Weltweite Kirche angegliedert.


4.2

Der Kirchenrat wählt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende.

Im Übrigen konstituiert sich das HEKS-Komitee selbständig.

4.3

Der Kirchenrat wählt auf Vorschlag der Amtspflege der Weltweiten Kirche BL/BS die weiteren Mitglieder. Dabei achtet er darauf, dass die vier Dekanate durch Gemeindepfarrpersonen angemessen vertreten sind.


4.4

Die Amtsdauer entspricht jener des Kirchenrates der ERK BL.


4.5

Die Leitung des Pfarramtes für Weltweite Kirche BL/BS nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des HEKS-Komitees Baselland teil.


4.6

Buchhaltung, Spendenbuchhaltung, Zahlungsverkehr und Rechnungslegung des HEKS-Komitees Baselland werden durch die Finanzabteilung der ERK BL sichergestellt. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Finanzreporting und Revision sind Teil des ordentlichen Geschäftsgangs der ERK BL.


4.7

Das HEKS-Komitee Baselland tagt nach den Erfordernissen des Geschäftsgangs. Von den Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Eine Kopie geht an das Kirchensekretariat der ERK BL. Zirkulationsbeschlüsse sind möglich.


4.8

Die Mitglieder des HEKS-Komitees Baselland werden nach dem Reglement der Synode betreffend Tag- und Sitzungsgelder sowie Spesenentschädigung entschädigt.


4.9

Im HEKS-Komitee Baselland involvierte Kirchenratsmitglieder oder Angestellte aus dem Pfarramt für Weltweite Kirche leisten ihre Arbeit im Rahmen ihres Amtsauftrags oder ihrer Arbeitszeit.


4.10

Für die entstandenen Lohnkosten und Projektspesen kann die ERK BL einen jährlichen Beitrag an das Pfarramt für Weltweite Kirche leisten.

5
HEKS-Regionalstelle beider Basel

5.1

Die Leitung der HEKS-Regionalstelle beider Basel wird zu den Sitzungen des HEKS-Komitees Baselland eingeladen.


5.2

Sie kann an das HEKS-Komitee Baselland Anträge für Kooperationen und/oder finanzielle Beiträge an Projekte und Programme stellen.

6
Inkraftsetzung
Das Reglement tritt auf den 1. Oktober 2019 in Kraft. Es ersetzt das Reglement vom 23. Mai 2005.
Liestal, 1. Oktober 2019

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Kirchenrat

Der Präsident
M. Stingelin, Pfr.

Die Kirchensekretärin
E. Wenk-Mattmüller