12.4
Reformierte Kirche Baselland
Vereinbarung über ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen
(ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen)
vom 15. Januar 2007
Die Römisch-katholische Landeskirche Basel-Landschaft und die Reformierte Kirche Baselland schliessen die nachfolgende Vereinbarung betreffend ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen im Kanton Basel-Landschaft:
Der ökumenische RU an heilpädagogischen und Sonderschulen im Kanton BL wird von den beiden Landeskirchen paritätisch finanziert. Zur fachlichen Unterstützung der Unterrichtenden schaffen die beiden Landeskirchen ein Rektorat.
Die Fachstellen für RU beider Landeskirchen bilden gemeinsam mit je einer Person das "ökumenische Rektorat RU an heilpädagogischen und Sonderschulen Baselland" (ÖRU-HPS). Allfällig Sekretariatsarbeiten werden durch das Sekretariat der Fachstelle für Unterricht der ERK BL erledigt und jährlich mit der RKK BL verrechnet.
Die Begleitkommission des ÖRU-HPS besteht aus den Ressortverantwortlichen des Kirchenrates resp. Landeskirchenrates.
Die Anstellung der unterrichtenden Lehrpersonen erfolgt durch die Schulen, die Standortkirchgemeinden oder - entsprechend ihrer Konfession - auf Antrag des ÖRU-HPS durch die jeweilige Landeskirche gemäss ihren Reglementen.
Die unterrichtenden Lehrpersonen werden vom ÖRU-HPS in ihrer Arbeit begleitet.
Das ÖRU-HPS organisiert jährlich eine fachspezifische Weiterbildung für die unterrichtenden Lehrpersonen.
Personal- und Fördergespräche mit den unterrichtenden Lehrpersonen, die von den Landeskirchen angestellt sind, werden von beiden Mitgliedern des ÖRU-HPS gemeinsam geführt.
Vom Kirchenrat genehmigt am 15. Januar 2007 und rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.
Liestal, 15. Januar 2007
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE
DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Kirchenrat
Der Präsident
M. Christ, Pfr.
Der Sekretär
Urs Tschumi