12.4

ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen
12.4
Reformierte Kirche Baselland

Vereinbarung über ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen

(ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen)
vom 15. Januar 2007
Die Römisch-katholische Landeskirche Basel-Landschaft und die Reformierte Kirche Baselland schliessen die nachfolgende Vereinbarung betreffend ökumenischen Religionsunterricht an heilpädagogischen und Sonderschulen im Kanton Basel-Landschaft:
1
Der ökumenische RU an heilpädagogischen und Sonderschulen im Kanton BL wird von den beiden Landeskirchen paritätisch finanziert. Zur fachlichen Unterstützung der Unterrichtenden schaffen die beiden Landeskirchen ein Rektorat.
2
Die Fachstellen für RU beider Landeskirchen bilden gemeinsam mit je einer Person das "ökumenische Rektorat RU an heilpädagogischen und Sonderschulen Baselland" (ÖRU-HPS). Allfällig Sekretariatsarbeiten werden durch das Sekretariat der Fachstelle für Unterricht der ERK BL erledigt und jährlich mit der RKK BL verrechnet.
3
Die Begleitkommission des ÖRU-HPS besteht aus den Ressortverantwortlichen des Kirchenrates resp. Landeskirchenrates.
4
Die Anstellung der unterrichtenden Lehrpersonen erfolgt durch die Schulen, die Standortkirchgemeinden oder - entsprechend ihrer Konfession - auf Antrag des ÖRU-HPS durch die jeweilige Landeskirche gemäss ihren Reglementen.
5
Die unterrichtenden Lehrpersonen werden vom ÖRU-HPS in ihrer Arbeit begleitet.
6
Das ÖRU-HPS organisiert jährlich eine fachspezifische Weiterbildung für die unterrichtenden Lehrpersonen.
7
Personal- und Fördergespräche mit den unterrichtenden Lehrpersonen, die von den Landeskirchen angestellt sind, werden von beiden Mitgliedern des ÖRU-HPS gemeinsam geführt.
Vom Kirchenrat genehmigt am 15. Januar 2007 und rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Liestal, 15. Januar 2007

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE
DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Kirchenrat

Der Präsident
M. Christ, Pfr.

Der Sekretär
Urs Tschumi