14.6

Vertrag Theologiekurs für Erwachsene
14.6
Reformierte Kirche Baselland

Vertrag betreffend dreijähriger Theologiekurs für Erwachsene zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft

(Vertrag Theologiekurs für Erwachsene )
vom 14. November 2022
Die Parteien vereinbaren folgendes:
1
Kursleitung
Die inhaltliche Leitung geschieht partnerschaftlich durch die für die Administration verantwortliche Person (Pfarrerin oder Pfarrer) und die regelmässigen Referenten. Die Kursleitung wird namentlich im Anhang aufgeführt. Für einzelne Module können externe Referentinnen oder Referenten beigezogen werden.
2
Administration
Die für die Administration verantwortliche Person aus der Kursleitung ist für die Administration zuständig. Die Administration kann an eine kantonalkirchliche Stelle delegiert werden; auch diese Stelle ist im Anhang aufgeführt.
3
Kursdauer
Der Kurs erstreckt sich über drei Jahre und findet jeweils am Montag von 14.00-17.00 Uhr und/oder von 19.00-22.00 Uhr statt. Insgesamt umfasst er 37 Kursabende, 2 Studientage und 1 Wochenende pro Jahr. Die Schulferien Basel-Stadt sind kursfrei. Der Theologiekurs ist modular aufgebaut; ein Einstieg ist jeweils nach den Sommerferien Basel-Stadt möglich.
4
Kursort und Räume
Der Kurs wird in Normalfall in Basel durchgeführt. Die Adresse des Kursortes ist im Anhang aufgeführt.
5
Kursgrösse
Der Kurs weist eine Grösse von 20 Personen auf, die Mindestgrösse beträgt 10 Personen. Der Kurs kann bei Bedarf doppelt geführt werden.
6
Kursgelder
Pro Jahr betragen die Kurskosten CHF 1‘500.- inkl. Kursunterlagen zzgl. Pensionskosten für die Wochenenden. Die Kursgelder werden von der ERK BS eingezogen, diese Administration kann an eine kantonalkirchliche Stelle delegiert werden.
7
Lohnadministration
Die Honorare von fest angestellten Referenten werden von der anstellenden Kirche ausbezahlt. Die Honorare von externen Referenten werden durch die ERK BS ausbezahlt.
8
Budget und Abrechnung
Die ERK BS erstellt jährlich ein Budget und eine detaillierte Abrechnung über das abgelaufene Schuljahr von Anfang August bis Ende Juli.
9
Finanzierung
Die ERK BS leistet einen Beitrag von CHF 1‘500.- für jede Person, die sich in der Ausbildung zur Religionslehrkraft in der ERK BS befindet. Die verbleibenden Kosten teilen sich die ERK BS und die ERK BL hälftig mit einem Kostendach von je CHF 20'000.-- bei einem einfach geführten Kurs und mit einem Kostendach von je CHF 25'000.--, wenn der Kurs doppelt geführt wird.
10
Gültigkeit, Fristen und Anpassungen
1 Dieser Vertrag ersetzt den bisherigen Vertrag aus dem Jahr 2015. Er tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft und ist unbefristet. Er kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Schuljahres aufgehoben werden.
2 Der Anhang zu diesem Vertrag kann in gegenseitigem Einverständnis der Präsidien der beiden Kirchen jederzeit abgeändert werden.
Beilage
Anhang zu diesem Vertrag:

• Kursleitung (für die Administration verantwortliche Person und Referent/nnen)
• Adresse des Kursortes
• Administration
Liestal, 17. Oktober 2022

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT

Präsident des Kirchenrats, Pfr. Christoph Herrmann

Kirchenschreiber, Peter Jung

Basel, 14. November 2022

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE BASEL-STADT

Präsident des Kirchenrats, Pfr. Dr. L. Kundert

Sekretär des Kirchenrats, Peter Breisinger