14.9

Subventionsvertrag Eglise française
14.9
Reformierte Kirche Baselland

Subventionsvertrag - zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt und der Eglise française de Bâle

(Subventionsvertrag Eglise française)
vom 15. Juni 1994
In der Absicht, den Dienst der Eglise française de Bâle für ihre Mitglieder in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf eine dauerhafte und tragfähige Basis zu stellen, schliessen die Vertragsparteien folgenden Vertrag betreffend Beitragsleistungen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft für die Eglise française.
1
Die Eglise française ist eine Kirchgemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt.
2
Bezüglich Wohnort und Kirchenzugehörigkeit ihrer Mitglieder hat die Eglise française eine Sonderstellung. Das Territorialprinzip ist aufgehoben. Die Mitglieder der Eglise française wohnen zum Teil im Kanton Basel-Stadt, zum Teil im Kanton Basel-Landschaft, zum Teil ausserhalb der beiden Kantone.
3
Eglise française-Mitglieder im Kanton Basel-Landschaft sind Personen, die gleichzeitig Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde ihres Wohnortes sind und an diese ihre Kirchensteuer bezahlen.
4
Die Eglise française achtet darauf, dass ihre Mitglieder im Kanton Basel-Landschaft Mitglieder der Wohnorts-Kirchgemeinde sind und bleiben. Sie meldet per 1. Januar 1995 die Namen der Eglise française-Mitglieder pro Kirchgemeinde an die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft. Danach werden jährlich die Mutationen gemeldet.
5
Die Kirchgemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Land schaft melden der Eglise française laufend neu zugezogene französischsprachige Mitglieder, soweit diese bekannt sind. Sie ermöglichen der Eglise française, sich mit ihrem Angebot bekannt zu machen.

Um ihre Mitglieder im Kanton Basel-Landschaft besser erreichen zu können, erhält die Eglise française angemessenen Platz auf den Baselbieter Seiten des Kirchenboten.
6
Ein Pfarrer der Eglise française steht jährlich für 2 gemeinsame Gottesdienste in und mit Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung. Von Fall zu Fall ist zu klären, ob diese Gottesdienste deutsch oder französisch gehalten werden.
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Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft bezahlt jähr lich einen Beitrag für die Eglise française an die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt. Er ist geringer als die Summe der Kirchensteuer der Eglise française-Mitglieder im Kanton Basel-Landschaft, da die Eglise française-Mitglieder auch die Dienste der Wohnorts-Kirchgemeinden beanspruchen können.
8
Für die Jahre 1995 und 1996 wird je ein Beitrag von Fr. 111’500.-- ausgerichtet. Er basiert auf einer Mitgliederzahl der Eglise française im Kanton Basel-Landschaft von 700 und dem Teuerungsstand gemäss Landesindex der Konsumentenpreise vom 30. Juni 1994.

Der Beitrag wird jeweilen nach 2 Jahren per 1. Januar für die beiden folgenden Jahre angepasst, und zwar aufgrund der Anzahl der Eglise française-Mitglieder im Kanton Basel-Landschaft und des Landesindexes der Konsumentenpreise am dem Anpassungszeitpunkt vorangehenden 31. März, d. h. erstmals per 1. Januar 1997 für die Jahre 1997 und 1998 aufgrund der Mitglieder und des Landesindexes am 31. März 1996.

Tabelle
9
Dieser Vertrag tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft. Er wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Basel, 12. Juli 1994

Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt
Kirchenrat
Der Präsident:
G. Vischer, Pfr.
Die Sekretärin:
E. Hummel


Liestal, 2. Mai 1994
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft
Kirchenrat

Beschluss der Synode vom 15. Juni 1994

Der Präsident:
M. Christ, Pfr.

Die Sekretärin:
I. Belser


Basel, 16. August 1994
Eglise française de Bâle

Der Präsident:
Prof. Dr. D. Monard

Der Sekretär:
R. Béguin