5.14
Reformierte Kirche Baselland
Reglement Fonds Visitation
vom 28. Juni 2021
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §23 Finanzordnung vom 24.03.2021, beschliesst:
1 Mit dem Namen Fonds Visitation (Fonds) besteht ein Fonds der Landeskirche zu Gunsten der Kantonalkirche.
2 Der Zweck des Fonds besteht in der Finanzierung der Arbeiten der Projektorganisation Umsetzung Visitation.
1 Die Fonds-Mittel dienen ausschliesslich zur Deckung der Aufwendungen, welche die Projektorganisation Umsetzung Visitation im Rahmen ihrer Arbeiten benötigt und die gemäss synodalem Konzept Umsetzung Visitation (Vorlage Nr. 55/2016) dafür budgetiert und als Rahmenkredit beschlossen wurden.
2 Die laufenden jährlichen und jeweils im Rahmen des Budgets bewilligten Kosten der Kantonalkirche für die Umsetzung Visitation werden jährlich dem Fonds belastet.
Über die Verwendung der Mittel für die Aufgaben der Projektorganisation Umsetzung Visitation verfügt die Projektleitung auf Antrag des Büros Umsetzung Visitation.
§ 4
Fondsmittel und Äufnung
1 Dem Fonds steht von seinem ursprünglichen, mit Synodebeschluss vom 09. Juni 2016 als Rahmenkredit von CHF 250'000 zulasten Rechnung 3 beschlossenen und mit einer bereits bestehenden Rückstellung von CHF 50'000 aufgestockten Kapital von ursprünglich insgesamt CHF 300'000, per 01.07.2021 als Ausgangskapital ein Betrag von CHF 201'154.06, der am 30.06.2021 als Fonds Visitation in den Büchern der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft geführt wird, zur Verfügung.
2 Der Fonds wird weder geäufnet noch verzinst.
1 Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Departement Finanzen.
2 Der Kirchenrat legt im Rahmen der Genehmigung des Jahresabschlusses über die Verwendung der Fondsmittel Rechenschaft ab.
Die Aufsicht über den Fonds obliegt der Finanzprüfungskommission im Rahmen der Oberaufsicht der Synode in Bezug auf das Finanz- und Rechnungswesen der Kantonalkirche.
1 Das Reglement tritt per 01.07.2021 in Kraft.
2 Der Fonds wird im Rahmen der zeitlich noch unbestimmten Auflösung der Projektorganisation Umsetzung Visitation ebenfalls liquidiert. Ein allfälliger Restsaldo wird dem Fonds Innovation zugewiesen.